Pflanzenschutzdienst
Begriff | Definition |
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Pflanzenschutzdienst |
Organisation auf Länderebene die mit Hilfe von bestimmten Ämtern und Anstalten Aufgaben wahrnimmt die im Pflanzenschutzgesetz von 2012 festgelegt sind. Dazu gehören u.a. das Überwachen von Pflanzenbeständen und -vorräten und pflanzlichen Erzeugnissen auf Schadorganismen die Überwachung des Pflanzenversands Aufklärung und Beratung beim Schutz von Pflanzen und Vorräten Warn- und Meldedienst sowie die Überwachung von Handel und Verkehr.
Synonyme:
Pflanzenschutzdienst |