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Pflanzenschutzdienst

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Begriff Definition
Pflanzenschutzdienst
Organisation auf Länderebene die mit Hilfe von bestimmten Ämtern und Anstalten Aufgaben wahrnimmt die im Pflanzenschutzgesetz von 2012 festgelegt sind. Dazu gehören  u.a. das Überwachen von Pflanzenbeständen und -vorräten und pflanzlichen Erzeugnissen auf Schadorganismen die Überwachung des Pflanzenversands Aufklärung und Beratung beim Schutz von Pflanzen und Vorräten   Warn- und Meldedienst sowie die Überwachung von Handel und Verkehr.
Synonyme: Pflanzenschutzdienst